A. Allgemeine Geschäftbedingungen Organisation Dolmetschen & Konferenztechnik

§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der DOLMETSCHERagentur24 und ihren Auftraggebern, soweit es sich um Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt.
  2. Abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die DOLMETSCHERagentur24 dies schriftlich oder per E-Mail anerkannt hat.
  3. Die Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

 

§ 2 Leistungen der DOLMETSCHERagentur24 und Verschwiegenheitspflicht

  1. Die DOLMETSCHERagentur24 berät als organisierender Dolmetscher den Auftraggeber im Vorfeld einer Veranstaltung zu den fachlichen Erfordernissen eines Dolmetscherteams, der Dolmetschart und der erforderlichen Dolmetschtechnik.
  2. Die DOLMETSCHERagentur24 organisiert die gewünschte Dolmetschleistung und stimmt sich zu diesem Zweck mit den anderen Dolmetschern des Teams, ggf. dem Chef d’Équipe und dem jeweiligen Technikanbieter, ab.
  3. Die DOLMETSCHERagentur24 stimmt auch die notwendigen Verträge mit den Dolmetschern des Teams und den jeweiligen Technikanbietern ab. Diese Verträge schließt er – je nach der mit dem Auftraggeber getroffenen Absprache – entweder im eigenen Namen und berechnet diese wie eine eigene Leistung an den Auftraggeber weiter – oder er vermittelt die jeweiligen Verträge zwischen Dolmetscher(n), Technikanbieter und dem Auftraggeber/Veranstalter.
  4. Die zur Verfügung gestellten Vorbereitungsunterlagen werden ausschließlich über den Organisierenden Dolmetscher an die Dolmetscher weitergeleitet.
  5. Der Chef d’Équipe ist als Konferenzdolmetscher und als Teamchef vor Ort für alle Belange der Dolmetscher und den Kontakt mit dem Auftraggeber bzw. Veranstalter zuständig. Sollte ein Mitarbeiter der DOLMETSCHERagentur24 auf der entsprechenden Veranstaltung eingesetzt sein, übernimmt er auch die Funktion des Chef d’Équipe.
  6. Jeder Dolmetscher, der auf der Veranstaltung des Auftraggebers bzw. Veranstalters als Dolmetscher eingesetzt ist, wird als „Konferenzdolmetscher“ bezeichnet.
  7. Leistungen, die nicht ausdrücklich im Auftrag geregelt sind, sind grundsätzlich gesondert zu vergüten, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
  8. Die DOLMETSCHERagentur24 ist verpflichtet, sämtliche ihr bei der Ausführung dieses Vertrags bekanntwerdenden Informationen streng vertraulich zu behandeln und insbesondere keinen rechtswidrigen Nutzen daraus zu ziehen.
  9. Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich nicht auf Informationen und Unterlagen, die allgemein bekannt sind und/oder von Dritten öffentlich bekannt gegeben wurden.

 

§ 3 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers/Veranstalters

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der DOLMETSCHERagentur24 bereits bei Vertragsabschluss die genauen Anforderungen für die beauftragten Dienstleistungen hinsichtlich der erwünschten Sprachkombinationen, Besetzungsmodalitäten, Fachterminologien schriftlich oder in Textform mitzuteilen.
  2. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass sich die Dolmetscher des Teams mit Hilfe der vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellenden einschlägigen Unterlagen (z. B. Arbeitsprogramm, Tagesordnung, Berichte, Referate, Anträge etc.) auf die Veranstaltung vorbereiten müssen, um eine fehlerfreie Leistung gewährleisten zu können.
  3. Der Auftraggeber ist daher verpflichtet, der DOLMETSCHERagentur24 so bald wie möglich, spätestens jedoch 8 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn, einen vollständigen Satz aller einschlägigen Unterlagen in einem gängigen Dateiformat auszuhändigen.
  4. Von sämtlichen Schriftstücken und Manuskripten, die während der Veranstaltung verlesen werden, erhält die DOLMETSCHERagentur24 spätestens 8 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn eine Kopie, die – soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist – auch nach Veranstaltungsende bei ihm bzw. den Dolmetschern des Teams verbleiben oder vernichtet werden kann.
  5. Der DOLMETSCHERagentur24 sind auch Filmeinspielungen 8 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn in einem gängigen Dateiformat zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus erhält die DOLMETSCHERagentur24 eine Kopie des gesprochenen Textes.

 

§ 4 Arbeitsbedingungen und Leistungsverweigerungsrecht des Dolmetschers 

  1. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass eine einwandfreie Leistung des Dolmetscherteams nur im Rahmen der nachfolgenden Arbeitsbedingungen gewährleistet werden kann. Schließt der Auftraggeber ohne Abstimmung mit der DOLMETSCHERagentur24 einen Vertrag mit dem Technikanbieter, sind dabei die nachfolgenden zwingend erforderlichen Arbeitsbedingungen zu berücksichtigen. Die Dolmetscher benötigen eine Dolmetschkabine. Ortsfeste Simultandolmetschkabinen und -anlagen müssen den Anforderungen der DIN EN ISO 2603 für ortsfeste bzw. DIN EN ISO 4043 für mobile Kabinen entsprechen. Es gelten des Weiteren ISO 20108 (Simultandolmetschen – Qualität und Übertragung von Ton- und Bildeingang – Anforderungen) und ISO 20109 (Simultandolmetschen – Ausstattung – Anforderungen).
  2. Der Dolmetscher muss aus der Kabine direkte Sicht auf den jeweiligen Redner, in den Sitzungssaal und auf evtl. genutzte Projektionswände haben. Die Verwendung von Fernsehmonitoren ersetzt die direkte Sicht nicht. Der Auftraggeber/Veranstalter muss sicherstellen, dass der Dolmetscher die zu dolmetschenden Texte mit bestmöglicher Qualität hören kann.
  3. Videokonferenzen: Der Auftraggeber ist verpflichtet, der DOLMETSCHERagentur24 von Anfang an in die Planung einer Videokonferenz einzubinden und mit ihr die Bedingungen für die Durchführbarkeit einer solchen Konferenz zu klären. Die Arbeitsbedingungen müssen den ISO-Normen 2603 und 4043 sowie CEI 914 entsprechen. Die Tonqualität muss im 125-150 Hertz-Bereich liegen. Hochauflösende Monitore sind unerlässlich.
  4. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass bei Simultandolmetscheinsätzen mindestens 2 Dolmetscher erforderlich sind.
  5. Höchstarbeitszeit pro Dolmetscher: Je nach Themenbereich 5-7 Stunden täglich, soweit die Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben.
  6. Bei einem Tageseinsatz, der 5 bis 7 Stunden dauert, sind den Dolmetschern des Teams je nach Themenbereich vormittags 30 Minuten, mittags mindestens 60 Minuten und nachmittags weitere 30 Minuten Pausenzeiten zu gewähren, soweit die Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben.
  7. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Dolmetscher des Teams und damit auch die DOLMETSCHERagentur24 berechtigt sind, die vereinbarte Leistung zu verweigern, wenn sie nicht die oben angegebenen Arbeitsbedingungen vorfinden und dass der Anspruch auf Honorar hiervon unberührt bleibt. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Chef d’Équipe eine vom Auftraggeber bereitgestellte Simultananlage oder deren Bedienung als unzureichend bewertet.

 

§ 5 Gewährleistung und Haftung

  1. Die DOLMETSCHERagentur24 ist verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten.
  2. Erbringen die DOLMETSCHERagentur24 und/oder die Dolmetscher des Teams die Leistung, obwohl sie bei Leistungsbeginn nicht die in § 4 geregelten Arbeitsbedingungen vorfinden, kann der Auftraggeber in diesem Fall keine Rechte aus einer auf die unzureichenden Arbeitsbedingungen zurückzuführende Schlechtleistung geltend machen. Insbesondere ist eine Minderung des Honorars in diesem Fall ausgeschlossen.
  3. Stellt die DOLMETSCHERagentur24 die Dolmetschtechnik, gilt § 5 Abs. 2 mit der Maßgabe, dass die Dolmetschtechnik in den Verantwortungsbereich der DOLMETSCHERagentur24 fällt. Für die weiteren Arbeitsbedingungen (möglicher Standort der Kabinen, Sichtbedingungen etc.) hat der Auftraggeber jedoch auch weiterhin einzustehen.
  4. Die Haftung der DOLMETSCHERagentur24 richtet sich in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig.
  5. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die DOLMETSCHERagentur24 ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht ist eine Pflicht zu verstehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
  6. Die Schadenersatzansprüche für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind jedoch auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Vertragstypische, vorhersehbare Schäden sind solche, die dem Schutzzweck der jeweils verletzten vertraglichen oder gesetzlichen Norm unterfallen. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die DOLMETSCHERagentur24 im selben Umfang.
  7. Die Regelungen des vorstehenden Absatzes erstrecken sich auf Schadenersatz neben der Leistung, den Schadenersatz statt der Leistung und dem Erstattungsanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
  8. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

§ 6 Vertragsänderungen

  1. Sollte die DOLMETSCHERagentur24 aus wichtigem Grund an der Erfüllung des Vertrages verhindert sein, ist sie bereit, nach besten Kräften und soweit ihr das billigerweise zuzumuten ist, dafür zu sorgen, dass an ihrer Stelle ein Fachkollege die Pflichten aus diesem Vertrag übernimmt. Dies ist mit dem Auftraggeber abzustimmen.

 

§ 7 Auftragserteilung und Termin

  1. Nach Auftragserteilung beginnt die DOLMETSCHERagentur24 mit der Organisation der vereinbarten Veranstaltung, mit der Zusammenstellung eines Dolmetscherteams und der weiteren fachlichen Vorbereitung.
  2. Tritt der Auftraggeber von dem Vertrag vor oder während der Veranstaltung aus Gründen, die nicht in den Verantwortungsbereich der DOLMETSCHERagentur24 fallen, zurück oder kündigt er den Vertrag ohne wichtigen Grund, bleibt er zur Zahlung des Honorars verpflichtet.

§ 8 Nutzung und Urheberrechte

  1. Das Produkt der Dolmetschleistung der DOLMETSCHERagentur24 und der Dolmetscher des Teams ist – soweit nicht ausdrücklich im Vertrag etwas anderes vereinbart worden ist – ausschließlich zur sofortigen Anhörung bestimmt.
  2. Eine Aufzeichnung der Dolmetschleistung ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zulässig. In dieser Vereinbarung ist insbesondere auch zu regeln, welche Nutzungsrechte dem Auftraggeber zur Verwendung der Aufzeichnung übertragen werden. Falls es die Parteien versäumen, eine hinreichend deutliche Regelung zu den Nutzungs- und Urheberrechten an der Aufzeichnung zu treffen, ist eine Verwertung der Aufzeichnung, zu welchem Zweck auch immer, nur mit schriftlicher Zustimmung der DOLMETSCHERagentur24 gestattet.
  3. Jede weitere Verwendung (z. B. die Direktübertragung, Übertragung mit Hilfe des Internets, Web-Streaming etc.) bedarf einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung. Auch insoweit gilt § 8 Abs. 2 dieser Bedingungen.

 

§ 9 Datenschutzbestimmungen

  1. Diese Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbeitung durch die DOLMETSCHERagentur24 Verantwortlicher: Herr Benjamin Bühl, Ahornweg 10, 78667 Villingendorf,
    Telef. + 49 741 320 725 00, E-Mail: info@dolmetscheragentur24.de
  2. Der Auftraggeber der DOLMETSCHERagentur24 kann eine reibungslose Abwicklung des Auftrages erwarten. Dabei lässt es sich nicht vermeiden, dass bestimmte Daten des Auftraggebers/Veranstalters unter Verwendung technischer Hilfsmittel gespeichert werden. Bei Auftragsannahme erhebt die DOLMETSCHERagentur24 eine Reihe personenbezogener Daten als sogenannte Basisdaten, die benötigt werden, um den erteilten Auftrag reibungslos ausführen zu können. Dabei werden nur solche Daten gespeichert, die für die Vertragserfüllung zwingend notwendig sind. Die DOLMETSCHERagentur24 erhebt und verwendet personenbezogene Daten des Auftraggebers/Veranstalters ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts der BRD. Die DOLMETSCHERagentur24 erhebt, verarbeitet und nutzt folgende Informationen: Anrede, Vorname, Nachname, eine gültige E-Mailadresse, Anschrift, Telefonnummer (Festnetz und /oder Mobilfunk), sowie weitere Informationen, die für die zur Abwicklung von evtl. vorliegenden Erfüllungs- oder Gewährleistungsansprüchen sowie der Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegen den Auftraggeber erforderlich sind.
  3. Die Erhebung der Daten erfolgt, um den Auftraggeber/Veranstalter als Kunden identifizieren zu können, die beauftragte Leistung sachgerecht und zeitnah erbringen zu können, zur Rechnungsstellung und zur Abwicklung und Geltendmachung von wechselseitigen Ansprüchen.
    Die Datenverarbeitung erfolgt auf Anfrage des Auftraggebers und ist zu den genannten Zwecken erforderlich im Sinne des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO.
  4. Die für die Auftragsabwicklung von der DOLMETSCHERagentur24 erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert und danach routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind und/oder ein berechtigtes Interesse der DOLMETSCHERagentur24 an der Weiterspeicherung fortbesteht. Sollte die Ausübung von Interventionsrechten die Löschung gebieten, werden die betroffenen Daten unverzüglich gelöscht.
  5. Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung des Auftrages erforderlich ist, werden personenbezogene Daten des Auftraggebers/Veranstalters an Dritte weitergegeben. Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe an einen Subunternehmer der DOLMETSCHERagentur24. Die weitergegebenen Daten dürfen von dem Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden. Im Übrigen erfolgt eine Weitergabe an Dritte nur mit Einwilligung des Auftraggebers/Veranstalters.
  6. Der Auftraggeber/Veranstalter hat das Recht, gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO seine einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber der DOLMETSCHERagentur24 zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortgeführt werden darf;
    gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über die von der DOLMETSCHERagentur24 verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können der Auftraggeber/Veranstalter Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden, die Empfänger oder die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt worden sind oder werden, falls möglich die geplante Speicherdauer oder falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung der Dauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde, die verfügbaren Informationen der Herkunft seiner Daten, sofern diese nicht bei der DOLMETSCHERagentur24 erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;
    gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung seiner bei der DOLMETSCHERagentur24 gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
    gemäß Art. 17 DSGVO die unverzügliche Löschung seiner bei der DOLMETSCHERagentur24 Dolmetscher gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, sofern nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
    gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen, falls die Richtigkeit der Daten von ihm bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, er aber deren Löschung ablehnt, die DOLMETSCHERagentur24 die Daten nicht mehr benötigt, der Auftraggeber diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt oder er gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat;
    gemäß Art. 20 DSGVO die personenbezogenen Daten, die er der DOLMETSCHERagentur24 bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen;
    gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel kann der Auftraggeber/Veranstalter sich hierfür an die Aufsichtsbehörde seines üblichen Aufenthaltsortes, seines Unternehmenssitzes oder den Unternehmenssitz der DOLMETSCHERagentur24 wenden. Sofern die personenbezogenen Daten des Auftraggebers/Veranstalters auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat er das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben.
  7. Möchte der Auftraggeber/Veranstalter von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an: info@dolmetscheragentur24.de

B. Allgemeine Dolmetsch- und Geschäftsbedingungen für die Gestellung eines einzelnen Dolmetschers

§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der DOLMETSCHERagentur24 und ihren Auftraggebern über die Gestellung eines einzelnen Dolmetschers, soweit es sich um Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt.
  2. Abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die DOLMETSCHERagentur24 dies schriftlich oder per E-Mail anerkannt hat.
  3. Die Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

 

§ 2 Leistungen der DOLMETSCHERagentur24 und Verschwiegenheitspflicht

  1. Die DOLMETSCHERagentur24 erbringt für das vereinbarte Honorar die Leistungen, die im Angebot bzw. im Auftrag/Vertrag ausdrücklich aufgeführt sind.
  2. Leistungen, die nicht ausdrücklich gemäß § 2 Abs. 1. vereinbart worden sind, sind grundsätzlich gesondert zu vergüten.
  3. Die DOLMETSCHERagentur24 ist verpflichtet, sämtliche ihr bei der Ausführung dieses Vertrags bekanntwerdenden Informationen streng vertraulich zu behandeln und insbesondere keinen rechtswidrigen Nutzen daraus zu ziehen.
  4. Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich nicht auf Informationen und Unterlagen, die allgemein bekannt sind und/oder von Dritten öffentlich bekannt gegeben wurden.

 

§ 3 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

  1. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass sich die DOLMETSCHERagentur24 mit Hilfe der vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellenden einschlägigen Unterlagen (z.B. Arbeitsprogramm, Tagesordnung, Berichte, Referate, Anträge etc.) auf die Veranstaltung vorbereiten muss, um eine fehlerfreie Leistung gewährleisten zu können.
  2. Der Auftraggeber ist daher verpflichtet, der DOLMETSCHERagentur24 so bald wie möglich, spätestens jedoch 8 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn, einen vollständigen Satz aller einschlägigen Unterlagen in den Sprachen, in die und aus denen die DOLMETSCHERagentur24 laut Ziffer 6 des Auftrages/Vertrages dolmetschen soll, in einem gängigen Dateiformat auszuhändigen.
  3. Von sämtlichen Schriftstücken und Manuskripten, die während der Veranstaltung verlesen werden, erhält die DOLMETSCHERagentur24 spätestens 8 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn eine Kopie, die – soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist – auch nach Veranstaltungsende bei ihm verbleiben oder vernichtet werden kann.
  4. Der DOLMETSCHERagentu24 sind auch Filmeinspielung 8 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn in einem gängigen Dateiformat zur Verfügung zu stellen.

 

§ 4 Arbeitsbedingungen und Leistungsverweigerungsrecht des Dolmetschers 
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass eine einwandfreie Leistung des Dolmetschers nur im Rahmen der nachfolgenden Arbeitsbedingungen gewährleistet werden kann:

  1. Verhandlungsdolmetschen/Einsatz vor Ort: Die betroffenen Verhandlungsparteien müssen entweder der Sprache aus der oder der Sprache in die gedolmetscht werden soll, hinreichend mächtig sein. Die Akustik am Verhandlungsort muss so beschaffen sein, dass das Hörverständnis nicht beeinträchtigt wird (z.B. keine langanhaltende Nachhallzeit, störenden Neben- oder Hintergrundgeräusche etc.). Die DOLMETSCHERagentur24 weist den Auftraggeber darauf hin, dass die Sprachverständlichkeit wesentlich von der Nachhallzeit und den Hintergrundgeräuschen in einem Raum abhängt. Bei einer langen Nachhallzeit in einem Raum können die gesprochenen Worte nicht verklingen, bevor die nächsten Worte das Ohr des Hörers erreichen. Die Sprachverständlichkeit verschlechtert sich, der Zuhörer kann nur schwer verstehen was gesagt wird. Lässt die Akustik eine angemessene Verdolmetschung nicht zu, hat der Auftraggeber Hör- und Sprechanlagen (Kopfhörer, Mikrofone etc.) bereitzustellen.
  2. Videokonferenzen: Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Dolmetscher/den beratenden Dolmetscher von Anfang an in die Planung einer Videokonferenz einzubinden und mit ihm die Bedingungen für die Durchführbarkeit einer solchen Konferenz zu klären. Im Übrigen gelten die nachfolgenden Bedingungen fürs Ferndolmetschen entsprechend.
  3. Ferndolmetschen:
    a) Der Begriff des Ferndolmetschens (auch Remote Interpreting genannt) bezeichnet alle Arten des Dolmetschens, bei denen sich ein oder mehrere Teilnehmer oder Dolmetscher nicht am gleichen Ort wie die übrigen Beteiligten befinden. Dabei ist es zweitrangig, ob sich der remote zugeschaltete Dolmetscher in einem anderen Raum, in einer anderen Stadt oder auf einem anderen Kontinent aufhält. Für eine reibungslose Verdolmetschung müssen entsprechende informations- und kommunikationstechnische Lösungen verwendet werden, damit einerseits die Dolmetscher mängelfrei arbeiten und andererseits die Teilnehmer störungsfrei, vertraulich und ohne technische Hürden miteinander sprechen können. Erfolgt das Remote Interpreting simultan, ist von Remote Simultaneous Interpreting (RSI) die Rede.
    b) Die Parteien vereinbaren bei der Auftragserteilung, in welcher technischen Ausführung das Ferndolmetschen erfolgen soll und ob eine simultane oder konsekutive Verdolmetschung geschuldet ist.
    c) Bei Abschluss des Vertrages haben beide Parteien ausdrücklich zu vereinbaren, in und aus welchen Sprachen die DOLMETSCHERagentur24 während des Einsatzes arbeiten soll. Entsprechende technische Vorkehrungen sind zu treffen. Erfolgt die Verdolmetschung über eine Plattformlösung, teilt der Auftraggeber vor der Auftragserteilung mit, welche Plattform eingesetzt wird. Die Plattform muss den Anforderungen der ISO/PAS 24019:2020 Simultaneous interpreting delivery platforms — Requirements and recommendations entsprechen.
    d) Der Aufraggeber gewährt der DOLMETSCHERagentur24 vor Veranstaltungs-/Auftragsbeginn ausreichende Zugriffzeiten auf die verwendete Plattform, damit diese von der DOLMETSCHERagentu24 getestet werden kann. Es wird dringend empfohlen, spätestens am Vortag der Veranstaltung die Plattform zusammen mit allen Beteiligten zu testen.
    e) Der Auftraggeber stellt während der gesamten Veranstaltung professionelle technische Unterstützung sicher, damit ein reibungsloser Ablauf der Verdolmetschung gewährleistet ist.
    f) Innerhalb eines Dolmetscherteams muss eine Echtzeitkommunikation gewährleistet sein. Diese darf nur von den jeweiligen Dolmetschern einsehbar sein.
    e) Dem Aufraggeber ist bekannt, dass die DOLMETSCHERagentur24 keinen Einfluss auf die Internetgeschwindigkeit, den Bestand der notwendigen Leitungen oder den Betrieb der verwendeten Plattform hat. Die DOLMETSCHERagentur24 haftet daher nicht für eine Störung oder den Ausfall der verwendeten Technik, es sei denn, die Störung ist ausschließlich und nachweislich auf eine Fehlfunktion des eigenen Rechners der DOLMETSCHERagentur24 zurückzuführen. Soweit die Störung nicht auf den Rechner der DOLMETSCHERagentur24 zurückzuführen ist, bleibt der Honoraranspruch der DOLMETSCHERagentur24 bei einer Störung oder Ausfall des Systems/der Technik unberührt.
  4. Bei Simultandolmetscheinsätzen sind mindestens 2 Dolmetscher erforderlich.
  5. Präsenzzeit pro Dolmetscher: Je nach Themenbereich 5-7 Stunden täglich, soweit die Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben.
  6. Bei einem Tageseinsatz, der 5 bis 7 Stunden dauert sind der DOLMETSCHERagentur24 je nach Themenbereich vormittags 30 Minuten, mittags 60 Minuten und nachmittags weitere 30 Minuten Pausenzeiten zu gewähren, soweit die Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben.
  7. Die DOLMETSCHERagentur24 ist berechtigt, die vereinbarte Leistung zu verweigern, wenn sie nicht die oben angegebenen Arbeitsbedingungen vorfindet. Ihr Anspruch auf Honorar bleibt hiervon unberührt.

 

§ 5 Gewährleistung und Haftung

  1. Die DOLMETSCHERagentur24 ist verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten.
  2. Erbringt die DOLMETSCHERagentur24 ihre Leistungen, obwohl sie bei Leistungsbeginn nicht die in § 4 geregelten Arbeitsbedingungen vorfindet, kann der Auftraggeber in diesem Fall keine Rechte aus einer auf die unzureichenden Arbeitsbedingungen zurückzuführende Schlechtleistung geltend machen. Insbesondere ist eine Minderung des Honorars in diesem Fall ausgeschlossen.
  3. Die Haftung der DOLMETSCHERagentur24 richtet sich in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig.
  4. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die DOLMETSCHERagentur24 ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht ist eine Pflicht zu verstehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Schadenersatzansprüche für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind jedoch auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Vertragstypische, vorhersehbare Schäden sind solche, die dem Schutzzweck der jeweils verletzten vertraglichen oder gesetzlichen Norm unterfallen. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dolmetscher im selben Umfang.
  5. Die Regelungen des vorstehenden Absatzes erstrecken sich auf Schadenersatz neben der Leistung, den Schadenersatz statt der Leistung und dem Erstattungsanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängel, Verzug oder Unmöglichkeit.
  6. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

§ 6 Vertragsänderungen

  1. Sollte die DOLMETSCHERagentur24 aus wichtigem Grund an der Erfüllung des Vertrages verhindert sein, ist sie bereit nach besten Kräften und soweit ihr dies billigerweise zuzumuten ist, dafür zu sorgen, dass an ihrer Stelle ein Fachkollege die Pflichten aus diesem Vertrag übernimmt. Dies ist mit dem Auftraggeber abzustimmen.

 

§ 7 Nutzungs- und Urheberrechte

  1. Das Produkt der Dolmetschleistung ist – soweit nicht ausdrücklich im Vertrag etwas anderes vereinbart worden ist – ausschließlich zur sofortigen Anhörung bestimmt.
  2. Eine Aufzeichnung der Dolmetschleistung ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zulässig. In dieser Vereinbarung ist insbesondere auch zu regeln, welche Nutzungsrechte dem Auftraggeber zur Verwendung der Aufzeichnung übertragen werden. Falls es die Parteien verabsäumen, eine hinreichend deutliche Regelung zu den Nutzungs- und Urheberrechten an der Aufzeichnung zu treffen, ist eine Verwertung der Aufzeichnung, zu welchem Zweck auch immer, nur mit schriftlicher Zustimmung des Dolmetschers gestattet.
  3. Jede weitere Verwendung (z.B. die Direktübertragung; Übertragung mit Hilfe des Internets, Web-Streaming etc.) bedarf einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung. Auch insoweit gilt § 7 Abs. 2 dieser Bedingungen.

 

§ 8 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Soweit die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, stellt die DOLMETSCHERagentur24 dem Auftraggeber die vereinbarte Leistung unmittelbar nach der Veranstaltung in Rechnung. Die Rechnung ist ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
  2. Bei einem Auftragsvolumen über 1.500,00 € werden mit der Auftragserteilung 30 % des vereinbarten Honorars fällig. Hinsichtlich des verbleibenden Restbetrages gilt § 8 Abs. 1 dieser AGB.

 

§ 9 Datenschutzbestimmungen

  1. Diese Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbeitung durch die Dolmetscherin. Verantwortlicher: Herr Benjamin Bühl, Ahornweg 10, 78667 Villingendorf,
    Telef. + 49 741 320 725 00, E-Mail: info@dolmetscheragentur24.de
  2. Der Auftraggeber der DOLMETSCHERagentur24 kann eine reibungslose Abwicklung des Auftrages erwarten. Dabei lässt es sich nicht vermeiden, dass bestimmte Daten des Auftraggebers unter Verwendung technischer Hilfsmittel gespeichert werden. Bei Auftragsannahme erhebt die DOLMETSCHERagentur24 eine Reihe personenbezogener Daten als sogenannte Basisdaten, die benötigt werden, um den erteilten Auftrag reibungslos ausführen zu können. Dabei werden nur solche Daten gespeichert, die für die Vertragserfüllung zwingend notwendig sind. Die DOLMETSCHERagentur24 erhebt und verwendet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts der BRD. Die DOLMETSCHERagentur24 erhebt, verarbeitet und nutzt folgende Informationen: Anrede, Vorname, Nachname, eine gültige E-Mailadresse, Anschrift, Telefonnummer (Festnetz und /oder Mobilfunk), weitere Informationen, die für die zur Abwicklung von evtl. vorliegenden Erfüllungs- oder Gewährleistungsansprüchen sowie der Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegen den Auftraggeber erforderlich sind. Die Erhebung der Daten erfolgt, um den Auftraggeber als Kunden identifizieren zu können, die beauftragte Leistung sachgerecht und zeitnah erbringen zu können, zur Rechnungsstellung und zur Abwicklung und Geltendmachung von wechselseitigen Ansprüchen. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Anfrage des Auftraggebers und ist zu den genannten Zwecken erforderlich im Sinne des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO.
  3. Die für die Auftragsabwicklung von der DOLMETSCHERagentur 24 erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert und danach routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind und/oder ein berechtigtes Interesse der DOLMETSCHERagentur 24 an der Weiterspeicherung fortbesteht. Sollte die Ausübung von Interventionsrechten die Löschung gebieten, werden die betroffenen Daten unverzüglich gelöscht.
  4. Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung des Auftrages erforderlich ist, werden personenbezogene Daten des Auftraggebers an Dritte weitergegeben. Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe an einen Subunternehmer der Dolmetscherin. Die weitergegebenen Daten dürfen von dem Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden. Im Übrigen erfolgt eine Weitergabe an Dritte nur mit Einwilligung des Auftraggebers.
  5. Der Auftraggeber hat das Recht, gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO seine einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber der DOLMETSCHERagentur 24 zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass die DOLMETSCHERagentur 24 die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen darf; gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über die von der DOLMETSCHERagentur 24 verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können der Auftraggeber Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden, die Empfänger oder die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen ihre Daten offengelegt worden sind oder werden, falls möglich die geplante Speicherdauer oder falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung der Dauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde, die verfügbaren Informationen der Herkunft seiner Daten, sofern diese nicht bei der DOLMETSCHERagentur 24 erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen; gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung seiner bei der DOLMETSCHERagentur 24 gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen; gemäß Art. 17 DSGVO die unverzügliche Löschung seiner bei der DOLMETSCHERagentur 24 gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, sofern nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist; gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen, falls die Richtigkeit der Daten von ihm bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, er aber deren Löschung ablehnt, die DOLMETSCHERagentur 24 die Daten nicht mehr benötigt, der Auftraggeber diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt oder er gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat; gemäß Art. 20 DSGVO die personenbezogenen Daten, die er der DOLMETSCHERagentur 24 bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen; sich gemäß Art. 77 DSGVO bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel kann der Auftraggeber sich hierfür an die Aufsichtsbehörde seines üblichen Aufenthaltsortes, Arbeitsplatzes oder den Unternehmenssitz der DOLMETSCHERagentur 24 wenden. 
  6. Sofern die personenbezogenen Daten des Auftraggebers auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat er das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben.
  7. Möchte der Auftraggeber von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an: info@dolmetscheragentur24.de
  8. Die DOLMETSCHERagentur 24 hat technische und organisatorische Sicherheits-vorkehrungen eingerichtet, um Daten zu schützen, insbesondere gegen Verlust, Manipulation oder unberechtigten Zugriff. Die DOLMETSCHERagentur24 passt die Sicherheitsvorkehrungen regelmäßig der fortlaufenden technischen Entwicklung an.

C. Allgemeine Übersetzungs- und Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden Übersetzungs- und Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der DOLMETSCHERagentur24 und ihren Auftraggebern, soweit es sich um Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt.
  2. Abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die DOLMETSCHERagentur24 dies ausdrücklich anerkannt hat.
  3. Die Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Die DOLMTESCHERagentur24 unterbreitet dem Auftraggeber auf mündliche Aufforderung, schriftliche Anfrage oder Anfrage per E-Mail ein Angebot für die von ihm gewünschte Übersetzung bzw. Leistung. Der verbindliche Vertragsschluss setzt zunächst die Übermittlung des Auftrages per E-Mail, Telefax oder durch Zusendung eines unterschriebenen Auftrages durch den Auftrageber voraus. Der Vertrag kommt zustande, wenn die DOLMETSCHERagentur24 dem Auftraggeber den Inhalt des Auftrages schriftlich, in Textform oder durch Erbringung der Leistung bestätigt hat.
  2. Die Angebote von der DOLMETSCHERagentur24 sind freibleibend und unverbindlich. Gültig sind jeweils die im individuellen Angebot aufgeführten Preise. Zu denen in den Angeboten aufgeführten Netto-Preisen ist die jeweils gültige Mehrwertsteuer zusätzlich zu zahlen.

§ 3 Leistungen und Terminologie

  1. Die DOLMETSCHERagentur24 verpflichtet sich, den vom Auftraggeber übermittelten Text so in den vereinbarten Zieltext zu übersetzen, dass er keine Mängel aufweist. Die DOLMETSCHERagentur24 sorgt dafür, dass die Übersetzung ohne Kürzung, Zusatz oder sonstige inhaltliche Veränderungen vorgenommen wird. Dabei behält sich die DOLMETSCHERagentur24 vor, Kommentare, Fußnoten etc. zum Verständnis des Textes in der Zielsprache einzufügen und/oder Korrekturen offensichtlicher Fehler vorzunehmen; auf derartige Korrekturen wird die DOLMETSCHERagentur24 den Kunden hinweisen.
  2. Soweit nicht etwas anderes vereinbart worden ist, umfasst die Leistung der DOLMETSCHERagentur24 ausschließlich der Übersetzung eines vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Textes in den Zieltext. Korrekturlesen, die nachträgliche Textgestaltung, Lektorat, Übernahme von Grafiken und Bildern sowie Textmontage, Herstellung von Druckvorlagen oder HTML- / XML- Dokumenten etc. werden nach Zeitaufwand berechnet, sofern die Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben.
  3. Übersetzungen werden hinsichtlich des Sprachgebrauchs, der Rechtschreibung und der Grammatik gemäß den allgemein anerkannten Regeln der vereinbarten Zielsprache ausgeführt. Fachbegriffe und spezielles Vokabular werden mit der gebräuchlichen bzw. üblichen Bedeutung übersetzt. Hat der Auftraggeber für die Übersetzung einen bestimmten bzw. von allgemein anerkannten Regeln abweichenden Terminologie- oder Formwunsch, so ist dieser nur dann zu verwenden, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart worden ist. In diesem Fall stellt der Auftraggeber Anleitungen in editierbarer Form bzw. als editierbares Glossar zur Verfügung. Auf Wunsch der DOLMETSCHERagentur24 gewährt der Auftraggeber fachliche Konsultation.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber informiert die DOLMETSCHERagentur24 bei Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes über die gewünschten Ausführungsformen der Übersetzung (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Dateiformat, ggf. Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.) mit. Die Vorlage der zu übersetzenden Texte bei der DOLMETSCHERagentur24 erfolgt durch den Auftraggeber in der Regel in elektronischer Form. Das Quellmaterial muss lesbar sein und zudem von der DOLMETSCHERagentur24 angegebenen Zeitpunkt und in angegebenem Format an die DOLMETSCHERagentur24 übermittelt werden. Änderungen und Ergänzungen des Quellmaterials werden grundsätzlich nach Absprache mit der DOLMETSCHERagentur24 unter Kennzeichnung der Änderungen im Vergleich zur ursprünglichen Version an die DOLMETSCHERagentur24 übermittelt. Soweit Änderungen im Quelltext einen nicht nur unerheblichen Mehraufwand verursachen, ist dieser gesondert zu vergüten.
  2. Der Auftraggeber stellt der DOLMETSCHERagentur24 Informationen und Unterlagen, die zur Herstellung der Übersetzung erforderlich sind, bei Erteilung des Auftrages zur Verfügung (Fachterminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).
  3. Der Auftraggeber versichert, dass die Übersetzung des Ausgangstextes sowie die Veröffentlichung, der Vertrieb, der Verkauf und jede andere Verwendung der zu liefernden Übersetzung keine Verletzung von Rechten Dritter darstellt und er uneingeschränkt befugt ist, den Text übersetzen zu lassen. Der Auftraggeber stellt die DOLMETSCHERagentur24 von allen dahin gehenden Ansprüchen Dritter frei.

§ 5 Abnahme, Rügepflicht, Nachbesserung, Gewährleistungsfrist

  1. Nach der Fertigstellung der Leistung wird der Text bzw. die vereinbarte Leistung dem Auftraggeber im gewünschten Format schriftlich oder in Textform zur Verfügung gestellt. Erhebt der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Übersetzung bzw. vereinbarten Leistung keine Einwendungen, so gilt die Übersetzung bzw. die vereinbarte Leistung als vertragsgemäß abgenommen.
  2. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen zu rügen.
  3. Der Auftraggeber hat einen offensichtlichen Mangel schriftlich oder in Textform innerhalb der Frist von 14 Tagen gegenüber der DOLMETSCHERagentur24 anzuzeigen und die DOLMETSCHERagentur24 aufzufordern, den bezeichneten Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. Schlägt die Nachbesserung fehl, gewährt der Auftraggeber der DOLMETSCHERagentur24 eine zweite Nachbesserungsmöglichkeit. Schlägt auch diese fehl, ist der Auftraggeber berechtigt, die Rückgängigmachung des Vertrages oder die Herabsetzung des vereinbarten Honorars zu verlangen.
  4. Versteckte Mängel sind der DOLMETSCHERagentur24 innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach der Entdeckung anzuzeigen. Im Übrigen gilt § 5 Abs. 3 dieser AGB.
  5. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate nach der Abnahme. Dies gilt nicht, soweit die DOLMETSCHERagentur24 gemäß § 6 nach den gesetzlichen Vorschriften zwingend haftet. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 6 Haftung

  1. Die Haftung der DOLMETSCHERagentur24 richtet sich in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig.
  2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die DOLMETSCHERagentur24 ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht ist eine Pflicht zu verstehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Schadenersatzansprüche für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind jedoch auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Vertragstypische, vorhersehbare Schäden sind solche, die dem Schutzzweck der jeweils verletzten vertraglichen oder gesetzlichen Norm unterfallen. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die DOLMETSCHERagentur24 im selben Umfang.
  3. Die vorstehenden Regelungen des § 6 erstrecken sich auf Schadenersatz neben der Leistung, den Schadenersatz statt der Leistung und dem Erstattungsanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängel, Verzug oder Unmöglichkeit. 
  4. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 7 Liefertermine und Verzug

  1. Soweit die DOLMETSCHERagentur24 einen Liefertermin nicht ausdrücklich als verbindlichen Termin bezeichnet hat, stellt er keinen verbindlichen oder garantierten Liefertermin dar.
  2. Kommt die DOLMETSCHERagentur24 mit der vereinbarten Leistung fahrlässig in Verzug und macht der Auftraggeber glaubhaft, dass ihm infolge des Verzuges ein Schaden entstanden ist, kann der Auftraggeber einen pauschalierten Schadenersatz beanspruchen. Der pauschalierte Schadenersatz beträgt 1 % des vereinbarten Honorars für jeden vollendeten Tag der Verspätung, insgesamt jedoch höchstens 50 % des vereinbarten Honorars. Das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt hiervon unberührt.
  3. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 8 Nutzungs- und Urheberrechte

  1. Soweit durch die Leistung der DOLMETSCHERagentur24 insgesamt oder in Teilen Werke im Sinne des Urheberrechtes geschaffen werden, kann der Auftraggeber die Werke in Ansehung der ihm zur Verfügung gestellten Leistung räumlich, inhaltlich und zeitlich unbeschränkt für den vertraglich vorgesehenen Zweck nutzen und verwerten. Der Auftraggeber ist im Rahmen des vertraglich vorgesehenen Zwecks berechtigt, die Leistung zu bearbeiten, zu verändern und an Dritte zu übertragen. Eine Verwendung der Leistung der DOLMETSCHERagentur24 über den vertraglich vorgesehen Zweck hinaus bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der DOLMETSCHERagentur24.
  2. § 8 Abs. 1 Satz 1 und 2 der AGB gilt nicht für die Fertigung einer bestätigten, beeidigten oder beglaubigten Übersetzung. Eine derartige Übersetzung ist eine Übersetzung, deren vollständige Übereinstimmung mit dem Original durch den dazu gerichtlich ermächtigten Übersetzer bestätigt wird. Übersetzungen von offiziellen Dokumenten (z.B. Handelsregisterauszüge, Urkunden oder Zeugnisse) sind in der Regel immer zu bestätigen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, eine bestätigte Übersetzung zu bearbeiten oder zu verändern.
  3. Entwickelt die DOLMETSCHERagentur24 während der Tätigkeit für einen Auftraggeber eine spezifische Terminologiedatenbank oder einen Übersetzungsspeicher („Translation Memory“, TM) oder entwickelt die DOLMETSCHERagentur24 bestehende Datenbanken fort, stehen die Urheber- und Nutzungsrechte an der Datenbank abweichend von § 8 Abs. 1 ausschließlich der DOLMETSCHERagentur24 zu. Dies gilt nicht, soweit die Parteien ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.

§ 9 Verschwiegenheit

  1. Die DOLMETSCHERagentur24 behandelt die Aufträge und die mit den Aufträgen erhaltenen Informationen auch nach Beendigung des jeweiligen Auftrages streng vertraulich.
  2. Die DOLMETSCHERagentur24 bietet den Auftraggebern an, gesonderte Geheimhaltungs- bzw. Verschwiegenheitsvereinbarungen zu schließen.

§ 10 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Soweit die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, stellt die DOLMETSCHERagentur24 dem Auftraggeber die vereinbarte Leistung unmittelbar nach Übermittlung der Übersetzung oder der gemäß § 3 vereinbarter Leistungen in Rechnung. Die Rechnung ist ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig.
  2. Bei einem Auftragsvolumen über 1.500,00 € werden mit der Auftragserteilung 30 % des vereinbarten Honorars fällig. Soweit die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, ist die DOLMETSCHERagentur24 berechtigt, auch nach der Anzahlung weitere, angemessene Teilzahlung zu verlangen. Im Übrigen gilt § 10 Abs.1.
  3. Die mit der Übersetzung oder mit der Leistung verbundenen Rechte stehen bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung ausschließlich der DOLMETSCHERagentur24 zu.

§ 11 Datenschutzbestimmung 

  1. Diese Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbeitung durch die DOLMETSCHERagentur24. Verantwortlicher Herr Benjamin Bühl, Ahornweg 10, 78667 Villingendorf,
    Telef. + 49 741 320 725 00, E-Mail: info@dolmetscheragentur24.de
  2. Der Auftraggeber der DOLMETSCHERagentur24 kann eine reibungslose Abwicklung des Auftrages erwarten. Dabei lässt es sich nicht vermeiden, dass bestimmte Daten des Auftraggebers unter Verwendung technischer Hilfsmittel gespeichert werden. Bei Auftragsannahme erhebt die DOLMETSCHERagentur24 eine Reihe personenbezogener Daten als sogenannte Basisdaten, die benötigt werden, um den erteilten Auftrag reibungslos ausführen zu können. Dabei werden nur solche Daten gespeichert, die für die Vertragserfüllung zwingend notwendig sind. Die DOLMETSCHERagentur24 erhebt und verwendet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts der BRD. Die DOLMETSCHERagentur24 erhebt, verarbeitet und nutzt folgende Informationen: Anrede, Vorname, Nachname, eine gültige E-Mailadresse, Anschrift, Telefonnummer (Festnetz und /oder Mobilfunk), weitere Informationen, die für die zur Abwicklung von evtl. vorliegenden Erfüllungs- oder Gewährleistungsansprüchen sowie der Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegen den Auftraggeber erforderlich sind. Die Erhebung der Daten erfolgt, um den Auftraggeber als Kunden identifizieren zu können, die beauftragte Leistung sachgerecht und zeitnah erbringen zu können, zur Rechnungsstellung und zur Abwicklung und Geltendmachung von wechselseitigen Ansprüchen. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Anfrage des Auftraggebers und ist zu den genannten Zwecken erforderlich im Sinne des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO. 
  3. Die für die Auftragsabwicklung von der DOLMETSCHERagentur24 erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert und danach routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind und/oder ein berechtigtes Interesse der DOLMETSCHERagentur24 an der Weiterspeicherung fortbesteht. Sollte die Ausübung von Interventionsrechten die Löschung gebieten, werden die betroffenen Daten unverzüglich gelöscht.
  4. Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung des Auftrages erforderlich ist, werden personenbezogene Daten des Auftraggebers an Dritte weitergegeben. Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe an einen Subunternehmer der DOLMETSCHERagentur24. Die weitergegebenen Daten dürfen von dem Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden. Im Übrigen erfolgt eine Weitergabe an Dritte nur mit Einwilligung des Auftraggebers.
  5. Der Auftraggeber hat das Recht, gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO seine einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber der DOLMETSCHERagentur24 zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass die DOLMETSCHERagentur24 die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen darf; gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über die von der DOLMETSCHERagentur24 verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können der Auftraggeber Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden, die Empfänger oder die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen ihre Daten offengelegt worden sind oder werden, falls möglich die geplante Speicherdauer oder falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung der Dauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde, die verfügbaren Informationen der Herkunft seiner Daten, sofern diese nicht bei der DOLMETSCHERagentur24 erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen; gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung seiner bei der DOLMETSCHERagentur24 gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen; gemäß Art. 17 DSGVO die unverzügliche Löschung seiner bei der DOLMETSCHERagentur24 gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, sofern nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist; gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen, falls die Richtigkeit der Daten von ihm bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, er aber deren Löschung ablehnt, die DOLMETSCHERagentur24 die Daten nicht mehr benötigt, der Auftraggeber diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt oder er gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat; gemäß Art. 20 DSGVO die personenbezogenen Daten, die er der DOLMETSCHERagentur24 bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen; sich gemäß Art. 77 DSGVO bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel kann der Auftraggeber sich hierfür an die Aufsichtsbehörde seines üblichen Aufenthaltsortes, Arbeitsplatzes oder den Unternehmenssitz der DOLMETSCHERagentur24 wenden. 
  6. Sofern die personenbezogenen Daten des Auftraggebers auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat er das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben.
  7. Möchte der Auftraggeber von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an: info@dolmetscheragentur24.de
  8. Die DOLMETSCHERagentur24 hat technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen eingerichtet, um Daten zu schützen, insbesondere gegen Verlust, Manipulation oder unberechtigten Zugriff. Die DOLMETSCHERagentur24 passt die Sicherheitsvorkehrungen regelmäßig der fortlaufenden technischen Entwicklung an.

§ 12 Gerichtsstand

Bei Verträgen mit Vollkaufleuten, juristischen Personen, juristischen Personen des öffentlichen Rechtes oder eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist ausschließlicher Gerichtsstand Stuttgart. 

Der Text der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist von Herrn Rechtsanwalt Hermann J. Bauch, Gereonskloster 20, 50670 Köln, gefertigt worden, soweit er nicht gesetzliche Anforderungen wörtlich oder sinngemäß wiedergibt. Die Inhalte unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Rechtsanwaltskanzlei Hermann J. Bauch.